Ausbildung

Nach § 10 Abs. 2 ArbSchG hat der Arbeitgeber diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen.

Diese Selbsthilfekräfte müssen vor der Übernahme dieser wichtigen Aufgabe entsprechend Ausgebildet werden.

Gerne bilden wir Ihre Beschäftigten zum Brandschutzhelfer und/oder zum Evakuierungshelfer aus. Die Entsprechenden Kurse bieten wir zentral oder als individuelles Inhousseminar an.

Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten ist anspruchsvoller und aufwendiger. Bei entsprechendem Bedarf führen wir diese Ausbildung zentral durch.