Fortbildung für Brandschutzbeauftragte in Nordthüringen

Im November 2014 wurde erstmals eine einheitlich Richtlinie vom VdS, der vfdb und dem DGUV zu ‚Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten‘ herausgegeben, welche mit Fug und Recht als anerkannter Stand der Technik angesehen werden kann.

In dieser Richtlinie wird für Brandschutzbeauftragte allerdings nicht nur eine Ausbildung, sondern auch die regelmäßige Fortbildung von mindestens 16 Stunden innerhalb von drei Jahren festgeschrieben. Diese Fortbildung muss dokumentiert werden.
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Nachweisberechtigung

StempelDer Prüfungsausschuss „Brandschutz“ der Ingenieurkammer Thüringen und Architektenkammer Thüringen hat mich heute in die gemeinsam geführte Liste der Nachweisberechtigten für vorbeugenden Brandschutz nach § 65 Abs. 5 ThürBO eingetragen. Damit müssen von mir erstellte Brandschutznachweise und -konzepte für Gebäude der Gebäudeklasse 4 nicht mehr von einem Prüfingenieur geprüft werden.

Natürlich darf ich damit auch für alle anderen Gebäudeklassen sowie für Sonderbauten Brandschutzkonzepte erstellen.

Qualifiziert

MasterurkundeSeit Oktober 2012 habe ich aus der Ferne an der Technischen Universität Kaiserslautern „Baulicher Brandschutz und Sicherheitstechnik“ studiert. Den Abschluss des Fernstudiums bildete im Rahmen der Masterarbeit eine Machbarkeitsstudie aus brandschutztechnischer Sicht zu einem geplanten Wohn- und Gewerbekomplex. Im Januar 2015 habe ich diese Arbeit eingereicht.

Nachdem heute die Urkunde und das Zeugnis angekommen sind, führe ich nun den akademischen Grad „Master of Engineering“.