Nachweisberechtigung

StempelDer Prüfungsausschuss „Brandschutz“ der Ingenieurkammer Thüringen und Architektenkammer Thüringen hat mich heute in die gemeinsam geführte Liste der Nachweisberechtigten für vorbeugenden Brandschutz nach § 65 Abs. 5 ThürBO eingetragen. Damit müssen von mir erstellte Brandschutznachweise und -konzepte für Gebäude der Gebäudeklasse 4 nicht mehr von einem Prüfingenieur geprüft werden.

Natürlich darf ich damit auch für alle anderen Gebäudeklassen sowie für Sonderbauten Brandschutzkonzepte erstellen.